Medienmitteilung
23.August 2010
Vernehmlassungsantwort zur Revision des BÜPF
Die Open Systems AG reicht eine Vernehmlassungsantwort zuhanden des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements zur Totalrevision des Bundesgesetzes zur Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr (BÜPF) ein. Der Vorentwurf des revidierten Gesetzes weist aus Sicht der Open Systems AG schwerwiegende rechtliche, organisatorische und technische Mängel auf und ist deshalb zu überarbeiten.
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement hat einen Vorentwurf des total revidierten Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) publiziert und in die öffentliche Vernehmlassung geschickt.
Die Überwachungsmöglichkeiten durch den Staat sollen an die technische Entwicklung angepasst und neben der Telefonie neu auch das Internet, also E-Mail-Verkehr und Internet-Telefonie, umfassen.
Die Intention des neuen Gesetzes ist richtig und wichtig: Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht durch die Verwendung neuer Kommunikationstechnologien der Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können.
Der Vorentwurf des Bundesamts für Justiz weist aus Sicht der Open Systems AG schwerwiegende rechtliche, organisatorische und technische Mängel auf und ist deshalb zu überarbeiten.
Die öffentliche Vernehmlassung endet am 18. August 2010. Open Systems hat eine Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Justiz eingereicht.
Antwort
der Open Systems AG an das Bundesamt für Justiz (PDF)